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   FG Hessen, 23.05.2001 - 6 K 3717/98   

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https://dejure.org/2001,24424
FG Hessen, 23.05.2001 - 6 K 3717/98 (https://dejure.org/2001,24424)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.05.2001 - 6 K 3717/98 (https://dejure.org/2001,24424)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 6 K 3717/98 (https://dejure.org/2001,24424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Rücklieferung zu Rückgängigmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung Rücklieferung zu Rückgängigmachung

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.12.1981 - V R 75/77

    Ob eine nicht umsatzsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine

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  • BFH, 27.06.1995 - V R 27/94

    1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2.

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  • BFH, 09.03.1967 - V 96/64

    Entscheidung zwischen einer Rückgängigmachung der Lieferung und einer

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  • FG Berlin, 15.11.2006 - 2 K 5450/03

    Vergütungen eines Umzugsunternehmens für zurückgegebene Umzugskarton als

    Dagegen spricht für eine Rücklieferung, wenn der ursprüngliche Lieferungsempfänger aus freien Stücken die Ware an den ursprünglichen Lieferanten zurückgibt (BFH, Urteil vom 21. Mai 1992 V R 66/86, BFH/NV 1995, 343; vgl. Hessisches FG, Urteil vom 23. Mai 2001 6 K 3717/98, EFG 2001, 1244).
  • BFH, 19.06.2002 - V B 113/01

    USt; Abgrenzung Rücklieferung/Rückgängigmachung einer Lieferung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1244 abgedruckt.
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